
Riester-Rente - Vergleich der Produktvarianten
Allgemein
Alle Produkte, die staatlich zertifiziert sind, haben Anspruch auf die staatlichen Zulagen (Eigenzulage + Kinderzulage). Beiträge zur Riester-Rente können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden (unabhängig von Produktvariante). Das Finanzamt prüft bei der Einkommenssteuererklärung, ob sich über die staatlichen Zulagen hinaus noch ein Steuervorteil ergibt.
Funktionsweise
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Rentenversicherung |
Fondssparpläne |
Banksparpläne |
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Eine Rentenversicherung versichert das Risiko der Langlebigkeit, d. h., dass das angesparte Vermögen als Leibrente ausgezahlt wird und die Versicherung das Risiko trägt, dass die versicherte Person unter Umständen 100 Jahre und älter wird. Daher kalkulieren die Gesellschaften sehr vorsichtig, was zu Lasten der Höhe der monatlichen Rente geht. Der Sparbeitrag sowie die zufließenden Zulagen fließen in den Kapitalstock der Versicherungsgesellschaft. Dieser wird mit dem gesetzlichen Garantiezins von derzeit 2,25% p. a. verzinst. Zusätzlich erwirtschaftete Überschüsse können meist wahlweise im Kapitalstock verbleiben oder getrennt in Investmentfonds investiert werden (bei Mischprodukten, Hybridprodukten, je nach Anbieter) |
Ein Fondssparplan sieht mit Rentenbeginn einen Auszahlungsplan mit monatlichen Renten bis zum 85. Lebensjahr vor. Das angesparte Vermögen wird also in der Regel über ca. 20 Jahre ausgezahlt, was zu deutlichen höheren monatlichen Renten führt. Sollte die versicherte Person älter als 85 werden, bleiben die monatlichen Renten bis zum Tod garantiert, das Risiko der Langlebigkeit ab dem 85. Lebensjahr versichert die Fondsgesellschaft erst bei Rentenbeginn über eine Rentenversicherung und legt sich nicht jetzt renditeschmälernd fest. Der Sparbeitrag sowie die zufließenden Zulagen werden direkt in ein Fondsdepot eingezahlt. Fondsauswahl bzw. Fondskombination sind abhängig vom Anbieter. Die Rendite entspricht der realen Wertentwicklung des Fondsdepots - die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen ist zum Ablauf hin garantiert. |
Ein Banksparplan funktioniert in der Auszahlungsphase ähnlich wie der Fondssparplan. Der Sparbetrag wird monatlich in festen Beträgen auf altbewährte Art angespart. Hierbei ist nur selten eine feste Verzinsung gegeben. Der Zinssatz variiert und ist abhängig von der Länge der individuellen Ansparphase und kann sich darüber hinaus an den aktuell marktüblichen Zinssätzen orientieren. . |
Kosten (Abschluss- / Verwaltung)
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Rentenversicherung |
Fondssparpläne |
Banksparpläne |
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Abschlusskosten werden in den ersten 5 Jahren den laufenden Beiträgen entnommen. |
Über die gesamte Laufzeit werden Ausgabe-aufschläge von ca. 5% auf jeden Beitrag berechnet. Alternativ kann die Summe der Aufschläge in den ersten fünf Jahren verrechnet werden, danach volles Investment ohne Abzug von Ausgabeaufschlägen möglich. |
Keine Abschlusskosten |
Garantie / Sicherheit
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Rentenversicherung |
Fondssparpläne |
Banksparpläne |
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Klassische Anlage in festverzinsliche Wertpapiere: Der Sparbeitrag sowie die zufließenden Zulagen fließen in den Kapitalstock der Versicherungsgesellschaft. Dieser wird mit dem gesetzlichen Garantiezins von derzeit 2,25% p. a. verzinst. Fondsgebundene Rentenversicherung: |
Die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen ist zum Ablauf hin garantiert. Möglich ist auch eine Höchststandssicherung ab dem 55. Lebensjahr, um zu vermeiden, dass das angesparte Vermögen zu Rentenbeginn durch eine Börsenkrise negativ beeinflusst wird. |
Die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen ist zum Ablauf hin garantiert. |
Renditechancen
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Rentenversicherung |
Fondssparpläne |
Banksparpläne |
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Renditechancen sind gemeinhin sehr begrenzt - höhere Renditen sind wenn überhaupt erst mit besserer Finanzkraft der Versicherer zu erwarten und derzeit nicht absehbar. |
Investmentfonds auf Aktienbasis haben historisch gesehen über längere Zeiträume immer die höchsten Erträge erwirtschaftet. |
Renditechancen sind auf das aktuelle Zinsniveau begrenzt. |
Steuerliche Betrachtung
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Rentenversicherung |
Fondssparpläne |
Banksparpläne |
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Der Sparbeitrag kann in der Ansparphase als Sonderausgabe geltend gemacht werden. |
Der Sparbeitrag kann in der Ansparphase als Sonderausgabe geltend gemacht werden. |
Der Sparbeitrag kann in der Ansparphase als Sonderausgabe geltend gemacht werden. |
Fondsauswahl
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Rentenversicherung |
Fondssparpläne |
Banksparpläne |
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Für Anlage der Überschüsse: |
Ausreichende Fondsauswahl, sowohl Aktienfonds als auch Rentenfonds stehen dem Management zur Auswahl. |
Keine Fondsanlage. |
Transparenz
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Rentenversicherung |
Fondssparpläne |
Banksparpläne |
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Die Überschusshöhe wird einmal jährlich bekannt gegeben, Kunde erhält Mitteilung über aktuellen Stand der Versicherung. |
Der Kunde erhält bei Abschluss seines Vertrages einen Direktzugriff auf sein Depot und kann tagesaktuell den Stand der Anlage verfolgen. (Internetzugang zu Depot möglich). |
Da die meisten Anbieter eine feste Partizipation an einem Referenzzinssatz haben, ist für den Kunden transparent, inwieweit er von den Marktzinsen profitiert. |
FAZIT: Der Versicherungsmantel für die Riester-Rente wird nicht benötigt. Da die Anlage ausschließlich mit dem Fokus auf zusätzliche private Altersvorsorge aufgebaut ist, überwiegen die Vorteile der Direktanlage in Aktienfonds um Längen. Banksparpläne bieten sich vor allem für ältere Sparer an, die nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand haben.