Riester-Rente - Vergleich der Produktvarianten

Allgemein

Alle Produkte, die staatlich zertifiziert sind, haben Anspruch auf die staatlichen Zulagen (Eigenzulage + Kinderzulage). Beiträge zur Riester-Rente können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden (unabhängig von Produktvariante). Das Finanzamt prüft bei der Einkommenssteuererklärung, ob sich über die staatlichen Zulagen hinaus noch ein Steuervorteil ergibt.

Funktionsweise

Rentenversicherung

Fondssparpläne

Banksparpläne

Eine Rentenversicherung versichert das Risiko der Langlebigkeit, d. h., dass das angesparte Vermögen als Leibrente ausgezahlt wird und die Versicherung das Risiko trägt, dass die versicherte Person unter Umständen 100 Jahre und älter wird. Daher kalkulieren die Gesellschaften sehr vorsichtig, was zu Lasten der Höhe der monatlichen Rente geht.

Der Sparbeitrag sowie die zufließenden Zulagen fließen in den Kapitalstock der Versicherungsgesellschaft. Dieser wird mit dem gesetzlichen Garantiezins von derzeit 2,25% p. a. verzinst. Zusätzlich erwirtschaftete Überschüsse können meist wahlweise im Kapitalstock verbleiben oder getrennt in Investmentfonds investiert werden (bei Mischprodukten, Hybridprodukten, je nach Anbieter)

Ein Fondssparplan sieht mit Rentenbeginn einen Auszahlungsplan mit monatlichen Renten bis zum 85. Lebensjahr vor. Das angesparte Vermögen wird also in der Regel über ca. 20 Jahre ausgezahlt, was zu deutlichen höheren monatlichen Renten führt. Sollte die versicherte Person älter als 85 werden, bleiben die monatlichen Renten bis zum Tod garantiert, das Risiko der Langlebigkeit ab dem 85. Lebensjahr versichert die Fondsgesellschaft erst bei Rentenbeginn über eine Rentenversicherung und legt sich nicht jetzt renditeschmälernd fest.

Der Sparbeitrag sowie die zufließenden Zulagen werden direkt in ein Fondsdepot eingezahlt. Fondsauswahl bzw. Fondskombination sind abhängig vom Anbieter. Die Rendite entspricht der realen Wertentwicklung des Fondsdepots - die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen ist zum Ablauf hin garantiert.

Ein Banksparplan funktioniert in der Auszahlungsphase ähnlich wie der Fondssparplan.

Der Sparbetrag wird monatlich in festen Beträgen auf altbewährte Art angespart. Hierbei ist nur selten eine feste Verzinsung gegeben. Der Zinssatz variiert und ist abhängig von der Länge der individuellen Ansparphase und kann sich darüber hinaus an den aktuell marktüblichen Zinssätzen orientieren.

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Kosten (Abschluss- / Verwaltung)

Rentenversicherung

Fondssparpläne

Banksparpläne

Abschlusskosten werden in den ersten 5 Jahren den laufenden Beiträgen entnommen.

Somit entspricht der Zahlbeitrag nicht dem tatsächlich in den Vertrag eingespeisten Sparbeitrag, der mit 2,25% Garantiezins versehen ist.

Zusätzlich fallen Verwaltungskosten (Höhe je nach Anbieter) an.

Über die gesamte Laufzeit werden Ausgabe-aufschläge von ca. 5% auf jeden Beitrag berechnet. Alternativ kann die Summe der Aufschläge in den ersten fünf Jahren verrechnet werden, danach volles Investment ohne Abzug von Ausgabeaufschlägen möglich.

Die Kosten sind in die Beiträge einkalkuliert.

Keine Abschlusskosten

Garantie / Sicherheit

Rentenversicherung

Fondssparpläne

Banksparpläne

Klassische Anlage in festverzinsliche Wertpapiere: Der Sparbeitrag sowie die zufließenden Zulagen fließen in den Kapitalstock der Versicherungsgesellschaft. Dieser wird mit dem gesetzlichen Garantiezins von derzeit 2,25% p. a. verzinst.
Hinzu kommen die erwirtschafteten Überschüsse (derzeitige Gesamtrendite deutscher Versicherungsgesellschaften ist meist nicht höher als ca. 4,5% p. a.)

Fondsgebundene Rentenversicherung:
Bei Anbietern mit fondsgebundenen Rentenver-sicherungen ist der Kunde eigenverantwortlich für die Fondsauswahl, die meisten Gesellschaften bieten leider ausschließlich Aktienfonds an, so dass eine Umschichtung bei schwächeren Marktphasen nicht möglich ist. Die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen ist zum Ablauf hin garantiert.

KEIN aktives Management und Überwachung der Anlage - somit sind fondsgebundene Rentenversicherungen bei Riester meist kein sinnvoll eingesetztes Anlageinstrument.

Die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen ist zum Ablauf hin garantiert.

WICHTIG: Das Aktienfondsdepot wird aktiv gemanagt: D. h., dass in schlechten Börsenzeiten sowie zum Ablauf hin die Aktienquote reduziert werden kann und das Kapital in Rentenfonds umgeschichtet wird.

Somit ist eine fortlaufende Betreuung und Überwachung der Anlage nicht notwendig.

Möglich ist auch eine Höchststandssicherung ab dem 55. Lebensjahr, um zu vermeiden, dass das angesparte Vermögen zu Rentenbeginn durch eine Börsenkrise negativ beeinflusst wird.

Die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen ist zum Ablauf hin garantiert.

Banksparpläne sind gleichzeitig sicher und flexibel.

Die Verzinsung ist in erster Linie vom Zinsniveau am Zinsmarkt abhängig.

Dennoch sind mit dem Banksparplan im Marktdurchschnitt um die 3,5 % Rendite möglich.

Renditechancen

Rentenversicherung

Fondssparpläne

Banksparpläne

Renditechancen sind gemeinhin sehr begrenzt - höhere Renditen sind wenn überhaupt erst mit besserer Finanzkraft der Versicherer zu erwarten und derzeit nicht absehbar.

Bei fondsgebundenen Versicherungen müssen zunächst die Beitragsgarantien erwirtschaftet werden, was zu einer zu geringen Aktienquote gerade in den ersten Jahren führen kann.

Investmentfonds auf Aktienbasis haben historisch gesehen über längere Zeiträume immer die höchsten Erträge erwirtschaftet.

Die Aktienquote kann bis zu 100% betragen, je nach Marktumfeld.

Über langfristige Zeiträume (mind. 10 Jahre) ist eine Durchschnittsrendite von >8% p. a. zu erwarten.

Renditechancen sind auf das aktuelle Zinsniveau begrenzt.

Steigen die Zinsen, ist mit höheren Verzinsungen zu rechnen, bei fallenden Zinsen ist dann mit sinkenden Verzinsungen zu rechnen.

Steuerliche Betrachtung

Rentenversicherung

Fondssparpläne

Banksparpläne

Der Sparbeitrag kann in der Ansparphase als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

In der Rentenbezugsphase wird die Rente besteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Der Sparbeitrag kann in der Ansparphase als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

In der Rentenbezugsphase wird die Rente besteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Der Sparbeitrag kann in der Ansparphase als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

In der Rentenbezugsphase wird die Rente besteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Fondsauswahl

Rentenversicherung

Fondssparpläne

Banksparpläne

Für Anlage der Überschüsse:

Ausschließlich Aktienfonds, begrenzte Auswahl von meist weniger als 10 Fonds.

Ausreichende Fondsauswahl, sowohl Aktienfonds als auch Rentenfonds stehen dem Management zur Auswahl.

Aktives Management der Anlageklassen sowie der Einzelfonds.

Keine Fondsanlage.

Transparenz

Rentenversicherung

Fondssparpläne

Banksparpläne

Die Überschusshöhe wird einmal jährlich bekannt gegeben, Kunde erhält Mitteilung über aktuellen Stand der Versicherung.

Genaue Kostenquoten werden gemeinhin gar nicht oder in nur schwer nachvollziehbarer Form kommuniziert.

Der Kunde erhält bei Abschluss seines Vertrages einen Direktzugriff auf sein Depot und kann tagesaktuell den Stand der Anlage verfolgen. (Internetzugang zu Depot möglich).

Da die meisten Anbieter eine feste Partizipation an einem Referenzzinssatz haben, ist für den Kunden transparent, inwieweit er von den Marktzinsen profitiert.

Eventuelle Kontoführungsgebühren werden ausgewiesen.

FAZIT: Der Versicherungsmantel für die Riester-Rente wird nicht benötigt. Da die Anlage ausschließlich mit dem Fokus auf zusätzliche private Altersvorsorge aufgebaut ist, überwiegen die Vorteile der Direktanlage in Aktienfonds um Längen. Banksparpläne bieten sich vor allem für ältere Sparer an, die nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand haben.